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Bewerbung als Betreuungskraft
Stadtranderholung und Ferienspaß 2026

Informationen und Voraussetzungen

Die Stadt Rheinstetten sucht für das in den Sommerferien stattfindende Ferienprogramm wieder ehrenamtliche Betreuungskräfte!

Der allgemeine Infoabend zur Stadtranderholung und zum Ferienspaß findet am 16.03.2026 um 18:30 Uhr im Jugendhaus statt.

Was sind Deine Aufgaben:
Bei der Stadtranderholung betreust Du eine Ferienfreizeit und bist mit anderen Betreuungskräften für eine Gruppe von höchstens 15 Kindern im Alter von 6 bis 12 Jahren verantwortlich.
Beim Ferienspaß wirst Du eine Kindergruppe an einem oder mehreren Tagen in den Sommerferien zusammen mit einer weiteren Betreuungsperson zu einer Aktion begleiten.
 
Wann finden die Stadtranderholung und der Ferienspaß statt?
In den Sommerferien. Deine Arbeitszeit in der Stadtranderholung ist Mo - Fr von zwischen 07:30 bis ca.16:15 Uhr.

Was habe ich persönlich davon?
Du lernst viele nette Menschen kennen, arbeitest in einem Team und sammelst Erfahrungen in der Kinderbetreuung. Die Tätigkeit wird über eine ehrenamtliche finanzielle Entschädigung honoriert.
Die Betreuungstätigkeit wird bei vielen Ausbildungen und Studiengängen im sozialen Bereich als Praktikum anerkannt, eine entsprechende Bescheinigung wird Dir ausgestellt.
 
Wie lange kann ich arbeiten?
Du kannst im Bewerbungsbogen die Wochen wählen, in denen Du arbeiten willst. Bei der Stadtranderholung sollten es aber mindestens 2 Wochen sein.
 
Was muss ich beachten?
Es finden mehrere Termine vor den Sommerferien statt, die verpflichtend sind. Diese sind:

  • Pflichtschulungen zur Betreuungskraft am 03.07.2026 (am besten jetzt schon im Kalender eintragen)
    (Betreuungskräfte für den Ferienspaß ab 17:30 Uhr / Betreuungskräfte für die Stadtranderholung ab 18:00 Uhr).
  • Erste-Hilfe-Kurs am 04.07.2026 oder am 18.07.2026 (wenn erforderlich) jeweils von 09:00 -17:00 Uhr.
  • Ein erweitertes Führungszeugnis ist Voraussetzung für die Mitarbeit.
  • Es besteht eine Masern-Impflicht für Betreuungskräfte, die nachgewiesen werden muss. Wenn die Vorlage bereits letztes Jahr erfolgte, ist die Nachweispflicht nicht mehr nötig.
  • Falls wir Dein Interesse geweckt haben, melde Dich bis zum 18.05.2026 bei uns an.

Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 DSGVO

Verantwortlicher
Stadt Rheinstetten, Rappenwörthstraße 49, 76287 Rheinstetten
E-Mail: rathaus@rheinstetten.de

 

Datenschutzbeauftragter
E-Mail: datenschutz@rheinstetten.de

 

Zweck der Verarbeitung
Die von Ihnen im jeweiligen Online-Formular eingegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung der jeweils ausgewählten Verwaltungstätigkeit erhoben und verarbeitet.

 

Verarbeitete Daten
Es werden nur die personenbezogenen Daten verarbeitet, die Sie im jeweiligen Formular angeben bzw. die für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich sind (z. B. Name, Kontaktdaten, Sachverhaltsangaben, ggf. Anlagen).

 

Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt,  soweit sie zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich ist, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit den jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Soweit eine Verarbeitung auf Ihrer freiwilligen Entscheidung beruht (z. B. bei bestimmten Veröffentlichungen oder optionalen Angaben), erfolgt diese auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sofern im Rahmen einzelner Verfahren Fotos oder sonstige Bildaufnahmen veröffentlicht werden, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 22 KunstUrhG (Recht am eigenen Bild). Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

 

Empfänger
Ihre Daten werden innerhalb der Stadt Rheinstetten ausschließlich von den für die Bearbeitung zuständigen Stellen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies gesetzlich zulässig oder zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

 

Speicherdauer
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Bearbeitung Ihres Anliegens und unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Anschließend werden sie gelöscht.

 

Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Maßgabe der DSGVO. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde Baden-Württemberg.

 

Widerruf
Sofern eine Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (datenschutz@rheinstetten.de).

 

Angaben zur Person

Ihre persönlichen Daten
Angaben zu Bankverbindung

Weitere Angaben zur Person

Nachweise zur Person

Falls Sie „Nein“ auswählen, keine gültige Maserimpfung hochladen oder keine Masernimpfung vorlegen können, kann Ihr Antrag im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

Auswahl Einsatztermine / Wochentermine

Einverständniserklärung zur Beantragung oder Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16. Juli 2009 wurde mit dem § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) die Möglichkeit der Erteilung eines „erweiterten Führungszeugnisses“ für Personen eingeführt, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.

Ich erkläre mich hiermit ausdrücklich einverstanden, dass die Stadt Rheinstetten | Sachgebiet 10.1 Bildung und Familie | Fachbereich 10.1.1 Jugend- und Schulsozialarbeit, in meinem Namen ein kostenfreies erweitertes Führungszeugnis bei der örtlichen Meldebehörde einmalig für den zweckbestimmt beantragen und dieses einsehen bzw. verarbeiten darf. Mir ist bewusst, dass diese Maßnahme gemäß §30a II Bundeszentralregistergesetz (BZRG) notwendig ist, um die entsprechenden Anforderungen für die Tätigkeit als Betreuungskraft Stadtranderholung und Ferienspaß, zu erfüllen.

Anmerkung:
Betreuungskräfte die nicht in Rheinstetten wohnen, müssen ein NEIN ankreuzen und ihr Führungszeugnis selbst beantragen. Wir bitten um Kontaktaufnahme (jugend@rheinstetten.de), da dann ein Formular zur Verfügung gestellt wird, mit dem der Antrag kostenlos bei der zuständigen Behörde gestellt werden kann.

Falls Sie „Nein“ auswählen, kein gültiges erweitertes Führungszeugnis hochladen und oder kein erweitertes Führungszeugnis selbst beantragen und vorlegen, kann Ihr Antrag im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

Absenden des Antrags

Mit dem Absenden dieses Formulars bestätigen Sie Folgendes:

  • Ich bestätige, dass ich alle Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und nach bestem Wissen gemacht habe.

  • Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben zu einer Ablehnung oder Rückforderung führen können.

  • Ich verpflichte mich, Änderungen der angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen.

  • Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Bearbeitung erst nach vollständigem Eingang aller erforderlichen Angaben und Nachweise erfolgen kann.

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